Informationen zu den KV - und PGR-Wahlen
Bekanntmachung der Kandidierendenlisten zur Wahl des Kirchenvorstands
Kandidierendenliste zur Wahl des Kirchenvorstandes
Die Wahl des Kirchenvorstandes wird am
Samstag, 8. November von 16:00 bis 18:30 Uhr
und am
Sonntag, 9. November von 10:00 bis 13:30 Uhr
im Jugendheim St. Barbara, Schildberg 93 (Wahllokal)
stattfinden.
Zur Wahl des Kirchenvorstandes eingeladen und damit wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Kirchengemeinde, das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der Kirchengemeinde begründet hat und nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erklärt hat.
Da die Anzahl der Kandidat*innen für den Pfarrgemeinderat nicht über die Anzahl der zu wählenden Mitglieder hinausgeht, sind diese zu Mitgliedern des Pfarrgemeinderates gem. § 2 Abs. 2 der Satzung ohne weiteres bestellt.
Eine Wahl des Pfarrgemeinderates findet daher nicht statt.
Kandidaten des Pfarrgemeinderates
Folgende Unterlagen können Sie sich herunterladen:
1.) Antrag zur Briefwahl des KV
2.) Bereitschaftserklärung Kandidatur KV
3.) Einverständnis KV
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Antrag auf Briefwahl
Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder der Pfarrei St. Barbara,
sollten Sie am 8. und 9. November 2025 verhindert sein und nicht zur Wahl kommen können, gibt es die Möglichkeit für die Wahlen des KV eine Briefwahl zu beantragen.
Die entsprechenden Formulare können Sie über den folgenden QR-Code abrufen oder sie liegen zum Mitnehmen in der Kirche aus.
• Blaues Formular: Wahl des Kirchenvorstandes (KV)
Den Antrag reichen Sie bitte bis spätestens Mittwoch, den 5. November 2025, im Pfarrbüro am Schildberg 84 ein.


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